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Neues Beamtengesetz mit echten Verhandlungsrechten vorgelegt
DGB, GdP, GEW und ver.di haben den Fraktionen in der Bürgerschaft einen Gewerkschaftsentwurf für ein neues Bremisches Beamtengesetz mit echten Verhandlungsrechten für die Beamtinnen und Beamten zugeleitet. Im Kern soll der Gesetzgeber künftig nur noch die Tatbestände regeln, die verfassungsrechtlich vorgeschrieben sind: Dazu gehören zum Beispiel Begründung oder Beendigung des Beamtenverhältnisses. Die anderen Tatbestände wie Arbeitszeit, Urlaub, Nebentätigkeit, Laufbahnen und Ausbildung, Besoldung und Beihilfe u. a. sollen Gegenstand von Verhandlungen zwischen den Vertragsparteien sein.
Quelle: Beamten-Magazin, Ausgabe 02/2007
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