Recht auf Kollektivverhandlungen; Hessen

Doppelt informiert: "Beamten-Magazin & Taschenbuch für Beamte"!

Für nur 19,50 Euro erhalten Sie 1 x jährlich das beliebte Taschenbuch "Wissenswertes für Beamte" sowie 1 x monatlich das Beamten-Magazin. Wir liefern bequem an Ihre Hausanschrift. Damit bleiben Sie in allen Fragen rund ums das Beamtenrecht auf dem Laufenden (u.a. Beihilfe, Beamtenversorgung, Besoldung). >>>Hier zur Bestellung 
NEU: Seminare zur Beamtenversorgung für Behördenmitarbeiter und Personalräte 


Recht auf Kollektivverhandlungen

Der DGB Hessen hat dem Innenministerium in einem Schreiben seine Vorstellungen von der Umsetzung der Föderalismusreform im Hessischen Dienstrecht mitgeteilt. Darin bekräftigt er erneut die Forderung nach öffentlich-rechtlichen Gesamtvereinbarungen in Form von öffentlich-rechtlichen Tarifverträgen oder Dienstvereinbarungen.

Unter Beachtung der grundsätzlich gesetzlichen Regelungen eines Beamtenverhältnisses müsse es möglich sein, stärker als bisher die Elemente des Tarifvertragsrechts einzuführen. Die Ergänzung in Art. 33 Abs. 5 GG, wonach die „hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums … fortzuentwickeln" sind, habe diese Auffassung gestärkt. Dies könne u. a. nur bedeuten, dass z. B. das Recht auf Kollektivverhandlungen Eingang in beamtengesetzliche Regelungen findet.

Quelle: Beamten-Magazin, Ausgabe 01/2007

zurück zur Übersicht
Startseite | Sitemap | Publikationen | Newsletter | Kontakt | Impressum
www.beamten-informationen.de © 2012