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Bundesrat billigt Versorgungsfonds
Der Bundesrat hat dem vom Bundestag beschlossenen neuen Fonds für die Altersversorgung der Beamtinnen und Beamten des Bundes zugestimmt. Vom 1. Januar 2007 an sind für alle neu eingestellten Bundesbeamten, Richter und Berufssoldaten regelmäßige Zuweisungen an den Versorgungsfonds zu leisten, aus dem später deren Versorgungs- und Beihilfekosten bezahlt werden sollen. Die Errichtung des Versorgungsfonds entspricht der langjährigen Forderung des DGB, Rücklagen für die Altersversorgung der Beamtinnen und Beamten zu bilden.
Quelle: Beamten-Magazin, Ausgabe 01/2007
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