Bahn; Einheitliche Personalpolitik; Bahn

Doppelt informiert: "Beamten-Magazin & Taschenbuch für Beamte"!

Für nur 19,50 Euro erhalten Sie 1 x jährlich das beliebte Taschenbuch "Wissenswertes für Beamte" sowie 1 x monatlich das Beamten-Magazin. Wir liefern bequem an Ihre Hausanschrift. Damit bleiben Sie in allen Fragen rund ums das Beamtenrecht auf dem Laufenden (u.a. Beihilfe, Beamtenversorgung, Besoldung). >>>Hier zur Bestellung 
NEU: Seminare zur Beamtenversorgung für Behördenmitarbeiter und Personalräte 


Einheitliche Personalpolitik

Die zugewiesenen Beamtinnen und Beamten im DB-Konzern nehmen auch künftig an den Maßnahmen zur Beschäftigungssicherung teil. Die entsprechenden Genehmigungsbescheide des Bundeseisenbahnvermögens (BEV) aus 2005 gelten fort. Hintergrund ist das Inkrafttreten der neuen Eisenbahnarbeitszeitverordnung (EAZV). Sie gilt seit dem 1. November 2006 für alle der DB AG zugewiesenen Beamtinnen und Beamten. Mit der Zusage des BEV konnte TRANSNET eine einheitliche Personalpolitik für Tarifkräfte und Beamtinnen und Beamte sicherstellen.

Quelle: Beamten-Magazin, Ausgabe 01/2007

zurück zur Übersicht
Startseite | Sitemap | Publikationen | Newsletter | Kontakt | Impressum
www.beamten-informationen.de © 2012