Beamten-informationen

Landesbesoldungsgesetz Sachsen-Anhalt

Informationen zum Beamtenrecht und zur Beamtenbesoldung in Sachsen-Anhalt

Einfach Bild anklicken
Im Rahmen der Föderalisimusreform wurde den Ländern die Gesetzgebungskompetenz für wichtige Bereiche des Beamtenrechts übertragen. So können die Länder künftig die Besoldung, das Laufbahnrecht und die Beamtenversorgung in eigener Zuständigkeit ausgestalten. Dies wird das Beamtenrecht nicht durchschaubarer machen. Es ist zu erwarten, dass sich das Beamtenrecht sehr auseinanderentwickeln wird.

Wenn Sie die beamten- und besoldungsrechtlichen Entwicklungen in den einzelnen Ländern verfolgen möchten, können Sie die vom INFO-SERVICE in Zusammenarbeit mit weiteren Partnern konzipierten Websites besuchen.

Das für Landesbeamte von Sachsen-Anhalt geltende Recht wird in einem eigenständigen Internetangebot dargestellt. Unter www.besoldung-sachsen-anhalt.de finden Sie wichtige Informationen zum Beamtenrecht, Besoldungsrecht, Beihilferecht und Beamtenversorgungsrecht. Daneben werden Sie aber auch über Arbeitszeit der Beamten, das Nebentätigkeitsrecht, das Reisekostenrecht, das Umzugskostenrecht sowie den Anspruch auf Urlaub und Sonderurlaub informiert.

Abschließend informiert die Website aber auch über das Personalvertretungsrecht, was für die betrieblichen Interessenvertretungen besonders hilfreich sein dürfte. Insoweit kann die Website auch als Informationsplattform von Personalvertretungen, Jugend- und Auszubildendenvertretungen, Frauenbeauftragten und Schwerbehinderten-Beauftragten genutzt werden.


Link-TIPPs für Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter, Referendarinnen und Referendare, Professorinnen und Professoren, Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter sowie Ruhestandsbeamte:

www.beamten-informationen.dewww.beamtenversorgung-online.de I www.beihilfe-online.de I


Zur Anfrage

Die BBBank - Die Bank für Beamte und den öffentlichen Dienst hat ein sogenanntes Bezügekonto mit kostenfreier Kontoführung eingeführt. 

Das Bezügekonto für den öffentlichen Dienst hat mehrere Leistungsvorteile: Kostenfreie Kontoführung, Kostenfreie BankCard, ein DispoAbrufkredit bis zum 6-fachen der Monatsbezüge zu attraktiven Konditionen (z.Zt. 7,99 %). Von den Vorteilen des Bezügekontos können alle Beamten, Beamtenanwärter, Ruhestandsbeamten und Tarifkräfte sowie Auszubildende im öffentlichen Dienst profitieren.

Neugierig? Hier erfahren Sie mehr: www.der-oeffentliche-sektor.de


Startseite | Sitemap | Publikationen | Newsletter | Kontakt | Impressum
www.beamten-informationen.de © 2012