Landesbesoldungsgesetz Saarland

BEHÖRDEN-ABO mit 3 Ratgebern für nur 22,50 Euro: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamten-versorgungsrecht (Bund/Länder) sowie Beihilferecht in Bund und Ländern. Alle drei Ratgeber sind übersichtlich gegliedert und erläutern auch komplizierte Sachverhalte verständlich (auch für Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltung geeignet).

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PDF-SERVICE: 10 Bücher bzw. eBooks zu den wichtigsten Themen für Beamte und dem Öffentlichen Dienst: Für nur 15 Euro im Jahr können Sie zehn Taschen-bücher bzw. eBook herunterladen, u.a. das beliebte Nachschlagewerk Wissens-wertes für Beamtinnen und Beamte. Daneben finden Sie die eBooks rund ums Beamtenrecht, Besoldung,  Beamtenver-sorgung, der Beihilfe sowie dem Neben-tätigkeitsrecht, Rund ums Geld und Berufseinstieg sowie Frauen im öffentlichen Dienst. Sie können die eBooks herunterladen und ausdrucken >>>mehr Informationen


Landesbesoldungsgesetz vom Saarland

Für saarländische Beamtinnen und Beamte gibt es ein eigenens Besoldungsgesetz. Unter www.besoldung-saarland.de finden Sie den Wortlaut und weiterführende Informationen zum Besoldungsrecht von Niedersachsen, beispielsweise auch die aktuellen Besoldungstabellen.

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Im Rahmen der Föderalisimusreform wurde den Ländern die Gesetzgebungskompetenz für wichtige Bereiche des Beamtenrechts übertragen. So können die Länder künftig die Besoldung, das Laufbahnrecht und die Beamtenversorgung in eigener Zuständigkeit ausgestalten. Dies wird das Beamtenrecht nicht durchschaubarer machen. Es ist zu erwarten, dass sich das Beamtenrecht sehr auseinanderentwickeln wird.

Wenn Sie die beamten- und besoldungsrechtlichen Entwicklungen in den einzelnen Ländern verfolgen möchten, können Sie die vom INFO-SERVICE in Zusammenarbeit mit weiteren Partnern konzipierten Websites besuchen.

Das für Landesbeamte vom Saarland geltende Recht wird in einem eigenständigen Internetangebot dargestellt. Unter www.besoldung-saarland.de finden Sie wichtige Informationen zum Beamtenrecht, Besoldungsrecht, Beihilferecht und Beamtenversorgungsrecht. Daneben werden Sie aber auch über Arbeitszeit der Beamten, das Nebentätigkeitsrecht, das Reisekostenrecht, das Umzugskostenrecht sowie den Anspruch auf Urlaub und Sonderurlaub informiert.

Abschließend informiert die Website aber auch über das Personalvertretungsrecht, was für die betrieblichen Interessenvertretungen besonders hilfreich sein dürfte. Insoweit kann die Website auch als Informationsplattform von Personalvertretungen, Jugend- und Auszubildendenvertretungen, Frauenbeauftragten und Schwerbehinderten-Beauftragten genutzt werden.


>>>Weiterführende Informationen für Beschäftigte im öffentlichen Dienst bzw. für Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter, Referendarinnen und Referendare, Professorinnen und Professoren, Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter sowie Ruhestandsbeamte:

www.beamten-informationen.dewww.beamtenversorgung-online.de I

www.beihilfe-online.de I www.die-oeffentliche-verwaltung.de I


Exklusivangebot zum Komplettpreis von 22,50 Euro

Der INFO-SERVICE Öffentliche Dienst/Beamte informiert seit 1997 - also seit mehr als 25 Jahren - die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes zu wichtigen Themen rund um Einkommen, Arbeitsbedingungen (u.a. besoldung-online). Auf dem USB-Stick (32 GB) sind drei Ratgeber & fünf e-Books aufgespielt. Ebenfalls verfügbar sind OnlineBücher Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht in Bund und Ländern sowie Beihilferecht in Bund und Ländern. Die eBooks sind besonders komfortabel, denn mit den VerLINKungen kommt man direkt auf die gewünschte Website: 5 eBooks Nebentätigkeitsrecht, Tarifrecht, Berufseinstieg, Rund ums Geld und Frauen im öffentlichen Dienst. >>>zur Bestellung

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