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Mehr Informationen zu Beamtenrecht und Verfassung
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Pflichten der Beamtinnen und Beamten
Da Beamtinnen und Beamte in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis stehen, wird ihnen durch diese Sonderstellung eine Reihe besonderer Pflichten auferlegt (‹ siehe Übersicht), die sich u. a. aus den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums ergeben. Sie haben dem ganzen Volk und nicht einer Partei zu dienen, was nicht ausschließlich parteipolitisch zu verstehen ist. Sie haben ihre Aufgaben unparteiisch und gerecht zu erfüllen und müssen bei ihrer Amtsführung immer auf das Wohl der Allgemeinheit Rücksicht nehmen.
Grafik "Pflichten der Beamten" folgt
Treuepflicht I Gehorsamspflicht I Dienstleistungspflicht I
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