
Das beliebte und informative Taschenbuch "Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte" ist in elf Kapitel gegliedert. Ein Themenschwerpunkt ist die "Beamtenversorgung", dort informieren wir Sie auch über den Versorgungsabschlag.
Versorgungsabschlag mindert das Ruhegehalt
Der Eintritt in den Ruhestand vor dem Erreichen der individuell maßgeblichen Altersgrenze führt regelmäßig zu einem Abschlag von der Versorgung. Dieser Versorgungsabschlag mindert das Ruhegehalt (und nicht den Ruhegehaltssatz) und wirkt lebenslang. Die Mindestversorgung wird durch den Versorgungsabschlag aber nicht reduziert. Wer die Antragsaltersgrenze ab Vollendung des 63. Lebensjahres in Anspruch nimmt, muss für jedes Jahr, das vor der maßgeblichen Regelaltersgrenze liegt, einen Versorgungsabschlag hinnehmen, der 3,6 Prozent für jedes Jahr vorzeitigem Ruhestand beträgt. Die Inanspruchnahme der Antragsaltersgrenze für Schwerbehinderte ab vollendetem 60. Lebensjahr führt zu einem Abschlag, wenn der Ruhestand vor Ablauf des Monats, in dem das 63. Lebensjahr vollendet wird, beginnt. Er beträgt 3,6 Prozent für jedes Jahr Ruhestand vor Vollendung des 63. Lebensjahres und ist somit auf 10,8 Prozent begrenzt. Wird eine Beamtin bzw. ein Beamter vor Ablauf des Monats, in dem das 63. Lebensjahr vollendet wird, wegen Dienstunfähigkeit, die nicht auf einem Dienstunfall beruht, in den Ruhestand versetzt, wird ebenfalls ein Versorgungsabschlag fällig. Auch dieser Abschlag beträgt 3,6 Prozent für jedes Jahr Ruhestand vor Vollendung des 63. Lebensjahres, höchstens aber 10,8 Prozent. Es gibt alters- und zeitabhängige Übergangsregelungen, die den Versorgungsabschlag zusätzlich begrenzen oder auf ihn verzichten.
Der Versorgungsabschlag mindert das errechnete Ruhegehalt für die Gesamtdauer der Versorgungszahlung. Das um einen Versorgungsabschlag verminderte Ruhegehalt ist auch Bemessungsgrundlage für die Ermittlung der Witwen- bzw. Witwerversorgung sowie des Waisengeldes.
Hier finden Sie eine allgemeine Zusammenfassung zur Beamtenversorgung.
Zum PDF-Dokument
.
|
| Einfach Bild anklicken |
Das beliebte Taschenbuch "Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte" informiert über das gesamte Beamtenrecht (u.a. Besoldung, Beamtenversorgung, Beihilfe, Nebentätigkeitsrecht, Reise- und Umzugskostenrecht).
Wer im Beamtenrecht des Bundes und der Länder auf dem Laufenden bleiben will, sollte sich das "Beamten-Magazin" nicht entgehen lassen. Das Magazin für Beamte erscheint monatlich und kostet im Doppelpack mit dem o.a. Taschenbuch im Jahr nur 19,50 Euro.
|
| Einfach Bild anklicken |
Der Ratgeber kostet 7,50 Euro und kann hier online bestellt werden >>>weiter
NEU: Seminare zur Beamtenversorgung für Sachbearbeiter in Verwaltungen und Personalräte
Unser Link-TIPP zur Beamtenversorgung: www.beamtenversorgung-online.de