Beamten-informationen

Dienstunfall und Dienstunfähigkeit

Dienstunfähig infolge Dienstunfall

Eine Dienstunfähigkeit kann auch durch eine Dienstbeschädigung oder einen Dienstunfall eintreten. Eine Dienstbeschädigung liegt vor, wenn sich die Beamtin bzw. der Beamte ohne grobes Eigenverschulden im Dienstbereich eine Verwundung oder sonstige Beschädigung zuzieht, die zur Krankheit bzw. Dienstunfähigkeit führt. Als Dienstunfall gilt ein durch äußere Einwirkung verursachtes Unglück, das in Ausübung oder infolge des Dienstes eingetreten ist. Bei einem Dienstunfall besteht Anspruch auf Unfallfürsorge. Eine Dienstbeschädigung kann auch im Beamtenverhältnis auf Probe (an Stelle der Entlassung) zu einem Rechtsanspruch auf Versetzung in den Ruhestand führen.

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BeamtVG und Hinweise

Beamtinnen und Beamte erhalten Versorgungsbezüge nach dem Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG). Die Höhe des Ruhegehalts berechnet sich aus:

  • der Höhe der letzten ruhegehaltfähigen Bezüge und
  • der Dauer der ruhegehaltfähigen Dienstzeit.

Jedes Jahr ruhegehaltfähiger Dienstzeit wird mit einem bestimmten Faktor vom Hundert der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge multipliziert.

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Mehr Informationen zur Beamtenversorgung finden Sie hier:

 Allgemeines Hinterbliebenenversorgung   Staatliche Zulagenförderung
 BeamtVG  Kindererziehungszeiten   Unfällfürsorge 
 Der Versorgungsfall Mindestversorgung Versorgungsabschlag
 Dienstunfall Ruhegehaltfähige Dienstbezüge  Versorgungsänderungsgesetz
 Dienstunfähigkeit Ruhegehaltfähige Dienstzeit  Versorgungsausgleich

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Das RentenPlus

Um den Gewerkschaftsmitgliedern im Beamtenverhältnis und deren Familienangehörigen auch eine Möglichkeit zu eröffnen, kostengünstige private Altersvorsorgeprodukte zu erhalten, haben der DGB und die Gewerkschaften mit ausgewählten Anbietern Das RentenPlus ausgehandelt.



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