
Dienstunfähig infolge Dienstunfall
Eine Dienstunfähigkeit kann auch durch eine Dienstbeschädigung oder einen Dienstunfall eintreten. Eine Dienstbeschädigung liegt vor, wenn sich die Beamtin bzw. der Beamte ohne grobes Eigenverschulden im Dienstbereich eine Verwundung oder sonstige Beschädigung zuzieht, die zur Krankheit bzw. Dienstunfähigkeit führt. Als Dienstunfall gilt ein durch äußere Einwirkung verursachtes Unglück, das in Ausübung oder infolge des Dienstes eingetreten ist. Bei einem Dienstunfall besteht Anspruch auf Unfallfürsorge. Eine Dienstbeschädigung kann auch im Beamtenverhältnis auf Probe (an Stelle der Entlassung) zu einem Rechtsanspruch auf Versetzung in den Ruhestand führen.
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BeamtVG und Hinweise
Beamtinnen und Beamte erhalten Versorgungsbezüge nach dem Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG). Die Höhe des Ruhegehalts berechnet sich aus:
Jedes Jahr ruhegehaltfähiger Dienstzeit wird mit einem bestimmten Faktor vom Hundert der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge multipliziert.
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Um den Gewerkschaftsmitgliedern im Beamtenverhältnis und deren Familienangehörigen auch eine Möglichkeit zu eröffnen, kostengünstige private Altersvorsorgeprodukte zu erhalten, haben der DGB und die Gewerkschaften mit ausgewählten Anbietern Das RentenPlus ausgehandelt.
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