BeamtVG und Hinweise der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften
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In der Neuauflage des Ratgebers
"Die Beamtenversorgung" sind die vom Gesetzgeber beschlossenen Änderungen berücksichtigt.
Das Buch ist auf dem aktuellen Stand und enthält auch die Neuregelungen des Versorgungsänderungsgesetzes. Das 168-seitige Buch gibt einen umfassenden Überblick über das - teilweise sehr komplizierte - Beamtenversorgungsrecht, beispielsweise erfahren Sie, wie sich die Versorgungsabschläge auswirken und was vor der Zurruhesetzung beachtet werden sollte. Neben Tipps und praktischen Beispielen enthält der Ratgeber auch ein Verzeicnis von ausgewählten Fachanwälten auf den Gebieten des Verwaltungsrechts (Beamtenrecht, Beamtenversorgungsrecht usw.). Daneben finden Sie den aktuellen Wortlaut des Beamtenversorgungsgesetzes (BeamtvG) sowie zahlreiche andere versorgungsrechtliche Vorschriften.
Der Ratgeber kostet 7,50 Euro und kann hier online bestellt werden >>>weiter
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Unser Link-TIPP zur Beamtenversorgung: www.beamtenversorgung-online.de
BeamtVG und Hinweise
Beamtinnen und Beamte erhalten Versorgungsbezüge nach dem Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG). Die Höhe des Ruhegehalts berechnet sich aus:
- der Höhe der letzten ruhegehaltfähigen Bezüge und
- der Dauer der ruhegehaltfähigen Dienstzeit.
Jedes Jahr ruhegehaltfähiger Dienstzeit wird mit einem bestimmten Faktor vom Hundert der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge multipliziert.
Mehr Informationen zur Beamtenversorgung finden Sie hier:
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Das RentenPlus
Um den Gewerkschaftsmitgliedern im Beamtenverhältnis und deren Familienangehörigen auch eine Möglichkeit zu eröffnen, kostengünstige private Altersvorsorgeprodukte zu erhalten, haben der DGB und die Gewerkschaften mit ausgewählten Anbietern Das RentenPlus ausgehandelt.
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