Beamten-informationen

Neuregelung der Anwärtersonderzuschläge

Bisher war das Bundesministerium des Innern ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die Gewährung von Anwärtersonderzuschlägen zu regeln. Auf die bisherige Verordnungsregelung mit abschließender Aufzählung von Personenkreisen ist verzichtet worden. Nun ist es dem für das Besoldungsrecht zuständigen Ministerium ermöglicht worden, das Instrument der Anwärtersonderzuschläge anzuwenden. Es soll eigenverantwortlich darüber entscheiden, in welchen Situationen und in welcher Höhe die Zahlung von Anwärtersonderzuschlägen gerechtfertigt ist.


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Der Ratgeber "BerufsStart" hilft allen Berufseinsteigern im öffentlichen Dienst. und richtet sich gleichermaßen an Auszubildende und Beamtenanwärter.

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Mehr Informationen für Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter unter

www.berufsstart-im-oeffentlichen-dienst.de


Unsere Link-TIPPs für Urlaub, Freizeit und Geld: www.urlaubsverzeichnis-online.de I www.einkaufsvorteile.de I www.hotelverzeichnis-online.de I


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Ratgeber für den öffentlichen Dienst

Immer mehr Beschäftigte des öffentlichen Dienstes informieren sich durch die Ratgeber des DBW über wichtige Themen des Tarif- und Beamtenrechts. Die Bücher erläutern selbst komplizierte Sachverhalte verständlich und sind eine nützliche Hilfe für die Praxis.

Die Ratgeber sind übersichtlich gegliedert und aktuell, schließlich wollen Angestellte, Arbeiter, Beamte, Auszubildende und Beamtenanwärter sowie Rentner und Ruhestandsbeamte auf dem Laufenden sein. Die Bücher können online bestellt werden, jeder Ratgeber kostet 7,50 Euro zzgl. 2,50 Versandpauschale


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