Bund, Länder und Gemeinden

 

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Das Beamtenversorgungsrecht ist eine schwierige Materie. Mehr als zwei Mio. Beamtinnen und Beamte erwerben sich während ihrer aktiven Dienstzeit einen sogenanten Versorgungsanspruch. Grundlagen für die Berechnung des Ruhegehalts sind die ruhegehaltfähigen "Dienstbezüge und Dienstzeit". Im Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG) sind die Details geregelt. Das BeamtVG gilt bundeseinheitlich - sowohl für Beamtinnen und Beamte des Bundes als auch der Länder. Hier erläutern wir die wichtigsten Begriffe rund um die "Beamtenversorgung", beispielsweise

Begriff: Bund, Länder und Gemeinden

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Taschenbücher für Beamtinnen und Beamte

Seit vielen Jahren informiert der INFO-SERVICE Öffentlicher Dienst/Beamte die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes über wichtige Themen zum Tarifrecht und beamtenrechtliche Fragen. Die Bücher erläutern selbst komplizierte Sachverhalte in verständlicher Sprache und sind eine nützliche Hilfe für die Praxis. Alle Bücher sind übersichtlich gegliedert und werden inhaltlich einmal jährlich aktualisiert. Schließlich wollen Arbeitnehmer und Beamtinnen/Beamte sowie Auszubildende und Beamtenanwärter auf dem Laufenden sein. Aber auch Rentner und Ruhestandsbeamte bestellen unsere Bücher gerne.

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- Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte >>>weiter
- eBook Rund ums Geld im öffentlichen Sektor >>>weiter
- Beihilferecht in Bund und Ländern  >>>weiter
- Beamtenversorgungsrecht in Bund und Ländern >>>weiter


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