Beihilfenregelungen in den Ländern

Zur Übersicht "Beihilfe in Bund und Ländern" 

Beihilferegelungen bzw. Beihilfeleistungen in den Ländern

Beihilferecht nicht bundeseinheitlich geregelt

Das Beihilferecht ist nicht bundeseinheitlich geregelt. In einigen Ländern werden allerdings die Beihilferegelungen des Bundes unmittelbar angewendet: Für den Bund ist die Beihilfe vor allem in der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) geregelt.

In den meisten Ländern gelten inzwischen viele eigenständige Regelungen, die überwiegend als Rechtsverordnungen erlassen worden sind. Wichtige – vom Bundesrecht abweichende – Beihilferegelungen in den Ländern finden Sie auf dieser Website.

Die Beihilfeverordnung des Bundes (BBhV) sind als allgemeine Verwaltungsvorschrift des Bundesinnenministeriums aufgrund der Ermächtigung in § 200 Bundesbeamtengesetz (BBG) erlassen.

Den Wortlaut der BBhV finden Sie hier.....

Die BBhV regelt die Gewährung von Beihilfen in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen, bei Maßnahmen zur Früherkennung von Krankheiten, bei Schutzimpfungen, Sanatoriums-, Hospiz- und Kuraufenthalten. Die Beihilfe ergänzt als Fürsorgeleistung die Eigenvorsorge der Beamtinnen und Beamten, die grundsätzlich aus den laufenden Bezügen zu bestreiten ist.

.

Headine >>>direkt
>>>direkt zum LINK oder PDF
 

Bund

 
 

Bund (Beihilferegelung): 

Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) mit Hinweisen der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften (ab 14.02.2009)

 

ACHTUNG:

Vor der Neuregelung der BBhV gab es die Beihilfevorschriften des Bundes (BhV). Wir haben diese Vorschrift mit Hinweisen der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften erfasst (auch, wenn diese Vorschriften durch die Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) abgelöst und sind somit nicht mehr in Kraft ist:

Beihilfevorschriften des Bundes - mit Hinweisen der Verwaltungsvorschriften 

>>>Beihilfevorschriften des Bundes
 

Länder

 
 

Beihilferegelungen des Landes Baden-Württemberg

>>>Baden-Württemberg
 

Beihilferegelungen des Landes Bayern

>>>Bayern
   Beihilferegelungen des Landes Bayern >>>Berlin
   Beihilferegelungen von Brandenburg >>>Brandenburg
   Beihilferegelungen der Freien- und Hansestadt Bremen >>>Bremen
   Beihilferegelungen der Freien- und Hansestadt Hamburg >>>Hamburg
   Beihilferegelungen von Hessen >>>Hessen
  Beihilferegelungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern >>>Mecklenburg-Vorpommern
 
 Beihilferegelungen des Landes Niedersachsen
>>>Niedersachsen
  Beihilferegelungen von Nordrhein-Westfalen >>>Nordrhein-Westfalen
  Beihilferegelungen von Rheinland-Pfalz >>>Rheinland-Pfalz
  Beihilferegelungen des Saarlandes >>>Saarland
  Beihilferegelungen des Freistaates Sachsen >>>Sachsen
  Beihilferegelungen des Landes Sachsne-Anhalt >>>Sachsen-Anhalt
  Beihilferegelungen von Schleswig-Holstein >>>Schleswig-Holstein
  Beihilferegelungen des Freistaates Thüringen >>>Thüringen

Weitere Informationen finden Sie im Taschenbuch "BEIHILFERECHT in Bund und Ländern", das Sie hier für 7,50 Euro bestellen können.


Exklusivangebot zum Komplettpreis von nur 22,50 Euro (inkl. Versand und MwSt.) Der INFO-SERVICE Öffentliche Dienst/Beamte informiert seit mehr als 25 Jahren die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes zu den wichtigsten Themen rund um Einkommen und Arbeitsbedingungen. Insgesamt sind auf dem USB-Stick (32 GB) alle 8 Ratgeber & eBooks aufgespielt (Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungs-recht, Beihilferecht, Nebentätigkeitsrecht, Tarifrecht, Berufseinstieg im öffentlichen Dienst, Rund ums Geld im öffentlichen Dienst und Frauen im öffentlichen Dienst). >>>Hier gehts es zum Bestellformular


Startseite | Sitemap | Publikationen | Kontakt | Datenschutz | Impressum | Datenschutz
www.beamten-informationen.de © 2024