Beamten-informationen

Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter

UNSER TIPP für Ihre Gesundheit: Sanatorim Dr. Holler mit dem ganzheitlichen Ansatz...

"Weil wir den Menschen ganzheitlich sehen, behandeln wir ihn auch so", nach diesem Leitmotto erfolgt die Behandlung und Betreuung im Sanatorium Dr. Holler.
Das kompetente Ärzte-Team und die bestens geschulten, langjährig tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, nehmen sich im Sanatorium Dr. Holler viel Zeit, um auf die persönlichen Wünsche der Gäste einzugehen. Für jeden Gast wird ein individueller Behandlungsplan erstellt, der, je nach Indikation, modernste Schulmedizin, homöopathische oder naturheilkundliche Behandlungsverfahren, beinhaltet.
Mehr Informationen finden Sie unter: www.sanatorium-holler.de

 

Beamtenanwärterinnen und -anwärter

Jedes Jahr werden im öffentlichen Dienst zigtausend Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter eingestellt. Diese Rubrik gibt eine Übersicht über wichtige Tipps und Informationen, die man besonders zum BerufsStart braucht.

Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst (Anwärterinnen und Anwärter sowie Referendarinnen und Referendare) erhalten Anwärterbezüge. Soweit die persönlichen Voraussetzungen vorliegen, wird neben dem Anwärtergrundbetrag noch ein Familienzuschlag gezahlt. Der Anwärtergrundbetrag orientiert sich an der Besoldungsgruppe, die dem Eingangsamt der Laufbahn des Anwärters zugeordnet ist. Den Familienzuschlag erhalten verheiratete, verwitwete sowie zum Unterhalt gegenüber einer anderen Person verpflichtete Anwärter. Anwärter, deren Ehegatte ebenfalls im öffentlichen Dienst tätig ist, erhalten die Hälfte des Familienzuschlags. Anwärterzuschläge können gezahlt werden, wenn ein erheblicher Mangel an Bewerbern besteht. Sie sollen 70 Prozent des Anwärtergrundbetrages nicht übersteigen; sie dürfen höchstens 100 Prozent des Anwärtergrundbetrages betragen. Anspruch auf Anwärtersonderzuschläge besteht nur, wenn der Anwärter nicht vor Abschluss des Vorbereitungsdienstes oder wegen schuldhaften Nichtbestehens der Laufbahnprüfung ausscheidet und u. a. nach Bestehen der Laufbahnprüfung mindestens fünf Jahre als Beamter im öffentlichen Dienst in der Laufbahn verbleibt, für die er die Befähigung erworben hat. Der Anwärtersonderzuschlag kann bis zur vollen Höhe zurückgefordert werden, wenn die genannten Voraussetzungen aus Gründen, die der Beamte oder frühere Beamte zu vertreten hat/haben, nicht erfüllt sind.

Weitere Informationen zur Beamtenausbildung finden Sie hier:

Allgemeine Pflichten

Anwärtersonderzuschläge 

Beamtenverhältnis
- hergebrachte Grundsätze
des Berufsbeamtenums 

Beurteilungen
- Beurteilungssystem

Bezahlung
- Anwärtergrundbetrag
- Anwärtersonderzuschäge
- Besoldungstabelle für Anwärter

Einstellungsvoraussetzungen
als Beamter

Fachhochschulen
- FH der öffentlichen Verwaltung
- Studium für den
gehobenen Dienst  

Gewerkschaften

Laufbahnrecht

Mobilität

Rechtsgrundlagen 

Jugendarbeitsschutzgesetz

Unparteiische Amtsführung

Versorgung  

Vorbereitungsdienst

Wechsel in die Privatwirtschaft


Doppelt informiert - gut informiert: für nur 19,50 Euro

Beamten-Magazin & Taschenbuch im Doppelpack für nur 19,50 Euro im Jahr

Sie interessieren sich für den öffentlichen Dienst und möchten in allen Fragen des Beamten-, Besoldungs-, Versorgungs- und Beihilferechts auf dem Laufenden bleiben?

Hier können Sie sich die aktuellen Informationen anfordern und bekommen für 19,50 Euro ein ganzes Jahr lang bequem nach Hause:

  • 1 x monatlich das MAGAZIN für Beamtinnen und Beamte und 
  • 1 x jährlich das beliebte Taschenbuch "Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte".

Zur Bestellung >>>weiter 

NEU: Seminare zur Beamtenversorgung für Behördenmitarbeiter und Personalräte 


zurück zur Übersicht
Startseite | Sitemap | Publikationen | Newsletter | Kontakt | Impressum
www.beamten-informationen.de © 2012