Besoldungsrechtliche Konsequenzen der Schulreform; Schleswig-Holstein

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Besoldungsrechtliche Konsequenzen der Schulreform

DGB und GEW in Schleswig-Holstein haben begrüßt, dass die Landesregierung mit dem Gesetzentwurf zur Änderung des Landesbesoldungsgesetzes einen ersten Schritt unternommen hat, besoldungsrechtliche Konsequenzen aus den neuen Schulstrukturen zu ziehen. Der Gesetzentwurf bezieht sich vor allem auf die Änderung der Schulstruktur infolge des neuen Schulgesetzes und der neu zu benennenden Ämter in den Regional- und Gemeinschaftsschulen.

 Die Vorschläge gehen aus Sicht von DGB und GEW allerdings nicht weit genug. Vielmehr erfordere die neue Schulstruktur eine grundlegende Umstrukturierung der Lehrerausbildung und -besoldung. Eine differenzierte Eingangsbesoldung der Lehrkräfte sei auf Dauer nicht mehr vertretbar ist, denn die Zusammenarbeit aller Lehrkräfte in Regional- und Gemeinschaftsschulen mache ein gleiches Anforderungsniveau notwendig. Insofern sei es geboten, alle Lehrkräfte zielgerichtet und umfassend auszubilden und eine gleiche Eingangsbesoldung für alle Lehrkräfte nach A 13 einzuführen.

Quelle: Beamten-Magazin, Ausgabe 02/2008

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