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Ohrfeige für die Landesregierung
Die Besoldung der Beamtinnen und Beamten in Nordrhein-Westfalen entspricht nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Arnsberg seit 2003 nicht mehr den verfassungsrechtlichen Vorgaben. Durch das Sonderzahlungsgesetz NRW vom November 2003 seien die Beamtinnen und Beamten unzulässig von der allgemeinen Einkommensentwicklung abgekoppelt worden.
„Das ist eine gewaltige Ohrfeige für die Landesregierung", kommentierte der DGB-Bezirksvorsitzende Guntram Schneider die Entscheidung des Gerichts. Der DGB hatte die Landesregierung mehrfach aufgefordert, die Beamtenbesoldung verfassungsgemäß zu gestalten und sich im Dezember letzten Jahres vehement dagegen ausgesprochen, dass die nächste Erhöhung erst zum 1. Juli 2008 vorgenommen wird. Das Verwaltungsgericht Arnsberg hat die Klagen dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt.
Quelle: Beamten-Magazin, Ausgabe 02/2008
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